COVID-19-Präventionskonzept
*Veranstaltungen über 100 Personen und ab 1. August über 200 Personen
*ab 1. August mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 1.000 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 1.250 Personen zulässig
* ab 1. September sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 5.000 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 10.000 Personen zulässig. (für diese Veranstaltungen gilt eine Bewilligungspflicht durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde BVB)
Alle anderen Veranstaltungen benötigen keine Bewilligung durch die BVB.
*Im Zusammenhang mit zugewiesene und gekennzeichneten Sitzplätzen darf darauf hingewiesen werden, dass bei zugewiesenen Sitzplätzen, ähnlich eines Theaterbesuches, die Plätze während der Veranstaltung nicht verlassen werden, bis die Veranstaltung beendet ist. Ein kurzes Verlassen z.B. um die Toiletten aufzusuchen ist zulässig.
Wird eine Veranstaltung z.B. mit einer Bar angemeldet, widerspricht dies der Diktion von zugewiesenen Sitzplätzen, da davon auszugehen ist, dass die Besucher ihre Plätze verlassen und bei der Bar verweilen. Diese Veranstaltungen sind auf 100 Personen und ab 1. August auf 200 Personen beschränkt.
Die Mustervorlage kann frei verteilt werden. Weiters bietet das ÖRK eine online Ausbildung zum COVID-19 Beauftragten an. Weiter Informationen können online abgerufen werden unter:
https://www.roteskreuz.at/wien/katastrophenhilfe/veranstaltungssicherheit/covid-19-beauftragter/
Weiterführende Informationen können abgerufen werden unter:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen.html
https://www.wko.at/branchen/tourismus-freizeitwirtschaft/coronavirus.html
Eine gute Übersicht, jedoch nicht von einer offiziellen Stelle, bietet:
https://igkultur.at/artikel/faq-corona-virus-veranstaltungsverbot
Bei Fragen zur Bewilligungspflicht wird ersucht, sich an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) zu wenden.
veröffentlicht 27. Juli 2020