Altstoffsammelzentren
Aufgrund der positiven Entwicklung der vergangenen Wochen rund um das Corona-Virus gelten mit den Novellierungen der Lockerungsverordnung ab 15. Juni 2020 generell neue Verhaltensregeln. Obwohl es dadurch zu wesentlichen Erleichterungen kommt, gilt weiterhin der Appell an die Mitarbeiter an den ASZ und an die Bevölkerung, mit Vernunft zu reagieren.
Wir weisen daher auf folgende Bereiche ausdrücklich hin:
Betreten öffentlicher Orte:
1-Meter-Mindestabstand gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben,
Kundenbereiche von Betriebsstätten:1-Meter-Mindestabstand, verpflichtender Mund-Nasen-Schutz für Kunden und Mitarbeiter mit Kundenkontakt.
Arbeitsplatz (Ort der beruflichen Tätigkeit):1-Meter-Mindestabstand gegenüber anderen Personen, wenn nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Wenn aufgrund der Eigenart der beruflichen Tätigkeit bzw. Dienstleistung der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist die Verwendung der MNS-Masken usw. erforderlich.
Wir ersuchen daher die ASZ-Mitarbeiter auf die Einhaltung des 1-Meter-Mindestabstand ausdrücklich hinzuweisen. Kann dieser Abstand von den ASZ-Mitarbeitern zu anderen Personen auf Grund der Tätigkeit nicht eingehalten werden, empfehlen wir auch weiterhin die MNS-Masken bzw. den Gesichtsschutzschirm zu verwenden. Ansonsten ist die Verwendung der Schutzausrüstung auf freiwilliger Basis.
Die Fa. ÖPULA informierte uns, dass ein Lösung bei den durch die Corona-Krise aufgetretenen Schwierigkeiten bei der Entsorgung von Alttextilien gefunden wurde. Die Abholung der Altkleider und Alttextilien von den Sammelcontainern erfolgt nun wieder regelmäßig.
Danke für Ihr Verständnis und die Mithilfe!
15.06.2020